Sachverständigentätigkeit
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete
- 06.21 Abwasserentsorgung, Kanalwesen
- 09.83 Bauarbeitenkoordination
sachliche Beschränkung: nur für Verkehrswegebau, Infrastruktur, Abwasserableitung und Abwasserbeseitigung, Wassergewinnung, Wasserversorgung, Versickerungen - 72.05 Tiefbau
sachliche Beschränkung: nur für Verkehrswegebau, Infrastruktur, Abwasserableitung und Abwasserbeseitigung, Wassergewinnung, Wasserversorgung, Versickerungen - 72.23 Brunnen, Wasserleitungen
sachliche Beschränkung: nur für Wasserleitung
Beeidet seit 24.10.2016, befristet bis 25.06.2026 (Zertifizierung ist jeweils für 5 Jahre gültig, dann muss um Wiederverleihung angesucht werden).
Gerichtssachverständigenliste-justiz.at
Rechtsgrundlagen: SDG (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz)
Gerichtsgutachten
Vor Gericht stellt ein Sachverständiger auf Grund seiner Sachkunde in seinem Fachgebiet streiterhebliche Erfahrungssätze in Form von Gutachten
zur Verfügung. Dabei muss er überparteilich, unabhängig und objektiv sein. Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht, an dem die Rechtssache
verhandelt wird, beautragt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem Gebührenanpruchsgesetz.
Privatgutachten für Unternehmer und Verbraucher
Der Sachverständige erstellt sein Gutachten nach den o.a. Grundsätzen wird jedoch von einem Unternehmen oder einer Privatperson beauftragt.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach freier Honorarvereinbarung.