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Sachverständigentätigkeit

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete

  • 06.21 Abwasserentsorgung, Kanalwesen
  • 09.83 Bauarbeitenkoordination 
    sachliche Beschränkung: nur für Verkehrswegebau, Infrastruktur, Abwasserableitung und Abwasserbeseitigung, Wassergewinnung, Wasserversorgung, Versickerungen
  • 72.05 Tiefbau 
    sachliche Beschränkung: nur für Verkehrswegebau, Infrastruktur, Abwasserableitung und Abwasserbeseitigung, Wassergewinnung, Wasserversorgung, Versickerungen
  • 72.23 Brunnen, Wasserleitungen
    sachliche Beschränkung: nur für Wasserleitung

Beeidet seit 24.10.2016, befristet bis 25.06.2026 (Zertifizierung ist jeweils für 5 Jahre gültig, dann muss um Wiederverleihung angesucht werden).

Gerichtssachverständigenliste-justiz.at

Rechtsgrundlagen: SDG (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz)

 

Gerichtsgutachten

Vor Gericht stellt ein Sachverständiger auf Grund seiner Sachkunde in seinem Fachgebiet streiterhebliche Erfahrungssätze in Form von Gutachten

zur Verfügung. Dabei muss er überparteilich, unabhängig und objektiv sein. Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht, an dem die Rechtssache

verhandelt wird, beautragt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem Gebührenanpruchsgesetz.

 

Privatgutachten für Unternehmer und Verbraucher

Der Sachverständige erstellt sein Gutachten nach den o.a. Grundsätzen wird jedoch von einem Unternehmen oder einer Privatperson beauftragt.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach freier Honorarvereinbarung.

 

Siegel

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